Herzlich Willkommen und Waidmannsheil beim

Hegering Meinerzhagen Valbert e.V.   

  Hege

 

 

 

Als Hege werden im Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von Wildtieren betreffen. Die Hege ist demnach ein Grundelement des Selbstverständnisses vieler Jäger, der sogenannten „Waidgerechtigkeit“. Im Jagdrecht verpflichtet das Hegegebot die Jäger, der Artenvielfalt der Wildtiere nicht zu schaden.  Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich auch auf solche Wildarten, die durch dessen Schonzeitregelung dauerhaft nicht bejagt werden. Viele Jäger sind regional in Hegegemeinschaften zusammengeschlossen

          

 

Die Märkische Jagdkreisgruppe fördert auf Antrag nachfolgend genannte Maßnahmen und Projekte, welche der Verbesserung der Lebensräume in unserer Landschaft dienen:Neuanlage von Hecken sowie Pflege von Althecken durch auf den Stock setzen bzw. Auspflanzen von Lücken und FehlstellenNeuanlage und Pflege von Feldgehölzen ( besonders wichtig in großen, landwirtschaftlich genutzten Grünlandbereichen zur Förderung des Niederwildes, besonders des Rehwildes)Neuanlage und Pflege von Waldsäumen, besonders zur ökologischen Aufwertung von besonnten und dem Wind ausgesetzten Nadelholzbeständen zu Verminderung der Kalamitätsgefahr durch BorkenkäferWegrandbepflanzungen, z.B. als Sichtschutz gegenüber Wildäckern und -wiesen.Anlage und Nachbesserungen von StreuobstwiesenAnlage von Feuchtbiotopen in unsensiblen Bereichen (keine Veränderung von BachläufenRenaturierung von Bachläufen durch Entfernen standortfremder Bestockung ( z. B. Sitkafichte ), im Bedarfsfalle Bepflanzung mit standortgerechten Bach- und Straucharten, z. B. zur Entwicklung ökolisch wertvoller Bacheschen- ErlenwälderRenaturierung von aufgegebenen Fischteichen, z. B durch Veränderung des Böschungswinkels zur Gestaltung von besonnten Flachwasserzonen, Verlegung des Wasserzulaufes zur Schaffung eines Stillgewässers sowie im Ausnahmefall durch Bepflanzung zur Böschungsstabilisierung. Eine Einbringung von Schilf, Röhricht und sonstigen Wasserpflanzen sollte bis auf begründete Ausnahmen unterbleiben und die Uferbreiche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Schutz von Bachläufen und Quellbereichen vor dem Weidevieh durch AuszäunungErhaltung und Verbesserung von Lebensräumen für bedrohte Tierarten, z.B. FledermausschutzBeschaffung von Nisthöhlen für Kleinhöhlenbrüter und div. Eulenarten, besonders f.d. RauhfußkauzEinbringung von fruchttragenden Einzelbäumen wie Eiche, Wildobst ect. in die LandschaftAnpachtung von jagdlich besonders wertvollen Flächen, z.B. brachliegendes Grnland in waldreichen Regionen. Renaturierung durch mehrmalige Mahd und Abfuhr des Mähgutes. Durch diesen Nährstoffentzug werden konkurrenzärmere Pflanzenarten gefördert und stehen dem Wild als wertvolle Äsung zur Verfügung. Die Schaffung von attraktiven Äsungsflächen ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Wilddruck auf angrenzende Waldflächen zu reduzieren und die Verjüngungsfähigkeit des Waldes zu fördern.Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden, z.B. dem Förderverein Naturschutz, durch gemeinsamen Flächenankauf und Entwicklung als optimale LebensräumeAlle Materialien, welche zum Schutz der Anpflanzungen benötigt werden, können ebenfalls gefördert bzw. kostenlos zur Verfügung gestellt werden.Dies sind insbesondere:Drahtmaterial zur Einzäunung von Hecken und WaldsäumenEichen- oder FichtenpfähleDrahthosenMulchplattenAnbindestricke und Querriegel für Obstbaumbefestigungendiv. KleinteileDie obige Aufstellung gibt nur einen Rahmen der zur Verfügungstehenden Möglichkeiten wieder.Gute Anregungen und Ideen im Sinne der Biotopverbesserung können jederzeit nach Absprache mit den Biotopobleuten der jeweiligen Hegeringe sowie den zuständigen Stellen des Märkischen Kreises und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in die Tat umgesetzt werden.Der Antrag aufFörderung von Maßnahmen zur Biotophegekann bei Herrn Röttger angefordert werden

 
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